Prüfung

Wussten Sie, dass die regelmäßige Durchführung von elektrischen Prüfungen eine gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist?

Die Rahmenbedingungen werden durch die DGVU V3 (Vormals BGV A3 der Berufsgenossenschaft), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Normen DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 vorgegeben.

Jetzt Prüfen oder strafbar machen!

Zusätzlich zur Sicherheit von Personen geht es dabei außerdem um die Haftung des Verantwortlichen im Schadensfall. Wenn Sie Geräte in Ihrem Unternehmen nicht prüfen, begehen Sie eine Straftat! (§26 BetrSichV).

Die Unterlassung der Prüfung kann ganz oder teilweise zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, mit den Folgen von erheblichen Schadenssummen bei Personen.- und Sachschäden zu ihren Lasten.

Prüfungen:

Prüfung von Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

  •  
    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Prüffrist Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Baustellen/ Werkstätten Hand-in und Baustellenleuchten
    Handbohrmaschinen
    Winkelschleifer
    Band- und Schwingschleifer
    Hand- und Tischkreissägen
    Stichsägen
    Schweißgeräte
    Lötkolben
    Belüftungsgeräte
    Flüssigkeitsstrahler
    Mischmaschinen
    Bohrhämmer
    Verlängerung- und Geräteanschlussleitung
    usw. 12 Monate Laboratorien Rotationsverdampfer
    Bewegliche Analysegeräte
    Heizgeräte
    Messgeräte
    Netzbetriebene Laborgeräte
    Laborgeräte
    Tischleuchten
    Rührgeräte
    Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
    usw. Küchen für Gemeinschaftsverpflegung Aufschnittmaschinen
    Kaffeeautomaten
    Kochplatten
    Toaster
    Rührgeräte
    Wärmewagen/ Warmhaltegeräte
    Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
    Elektrische Handgeräte
    usw. Ausnahmen: Küchen (Imbissbetrieb)
    Fleischereien
    Bäckerein  12 Monate Unterrichtsräume in Schulen Elektrische Betriebsmittel im Bereich Medien
    – Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren
    – Videogeräte usw.
    – Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen Elektrische Betriebsmittel im Bereich textiles Gestalten
    – Bügeleisen
    – Nähmaschinen
    – Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen Gebäudereinigung Staubsauger
    Bohner- und Bürstengeräte
    Teppichreinigungsgeräte
    Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
    usw. 12 Monate Bürobetriebe Test- und Datenverarbeitungsgeräte
    Diktirgeräte
    Overheadprojektoren
    Tischleuchten
    Belegstempelmaschinen
    Buchungsautomaten
    Ventilatoren
    Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
    Mobile Kopiergeräte
    usw.

Prüfung von Ortsfesten elektrischen Anlagen

  •  Die DGVU Vorschrift 4, vormals die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3, gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und kann mit dem
    E-Check Prüfung durchgeführt werden.
    Der E-Check ist die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und berücksichtigt die Prüfungsinhalte sowie Prüfungsintervalle, die dem
    Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung (§3, §14 und §15 der BetrSichV), die Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung
    ( TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3 und 2131), die Arbeitsschutzgesetze (§5 und §6 ArbSchG) oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
    (DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) und DGUV Vorschrift 3 auferlegt sind.
    Zusätzlich sind Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmittels gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen E-Check durchzuführen. Im
    Schadensfall muss der E-Check nachgewiesen werden. Alle gefährlichen Mängel können mit dem E-Check frühzeitig erkannt werden und somit
    wird die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.
    Die DIN DVE Bestimmungen sehen vor:
    Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel (z.B.: Lampen, Verteilungen, Kabel und Leitungen) sind nach DGUV (BGV A3) alle 4 Jahre einem
    E-Check zu unterziehen.
    Wir unterstützen Sie gerne mit einem individuellen Angebot, mit dem Sie dank dem E-Check ihr Schadensrisiko verringern und dabei Geld
    sparen. Fragen Sie bei uns an und wir versorgen sie mit ausführlichen Informationen zum E-Check und über die Vorschriftenlage von BetrSichV,
    TRBS, ArbSchG, und der DGUV.

UVV Prüfungen von Baumaschinen

  • UVV-Prüfung für Baumaschinen Baumaschinen sind im Bauhaupt- und Baunebengewerbe eingesetzte Baugeräte oder Baufahrzeuge. Hierzu gehören Bagger, Raupen, Erdbohrgeräte, Kräne, Arbeits- und Hebebühnen sowie Transportgeräte. Zu Transportgeräten gehören außerdem Baustellenkipper, Tieflader und Förderbänder. Was muss bei Baumaschinen geprüft werden? Jede Baumaschine hat eigene Prüfvorgaben, wobei die herstellerseitigen Wartungsvorschiften ebenso wichtig sind wie die Betriebsanleitung. Als
    erstes muss sich der Prüfer überzeugen, dass er die richtige Maschine vor sich hat, was er an Hand der Gerätenummer herausfinden kann. Danach
    werden die Unterlagen, die zur Baumaschine gehören kontrolliert und darauf folgend untersucht der Prüfer die einzeln Bauteile und Einrichtungen auf Beschädigungen und führt eine Funktionskontrolle durch.
    Bei einem Baustellenkipper gehört zum Beispiel die hydraulische Kippvorrichtung der Ladefläche zum Umfang der UVV-Prüfung. Sie hat nichts zu
    tun mit der TÜV Hauptuntersuchung. Diese beinhaltet nur die Zulassung und Freigabe des Fahrzeuges für den öffentlichen Straßenverkehr. UVV- Prüfung Die UVV- Prüfung ist eine Sicherheitsprüfung die in einem Prüfbuch nachgewiesen wird. In dem Buch wird nicht nur das Datum und der Prüfumfang sondern auch das Prüfergebnis festgehalten. Zusätzlich werden auch Mängel festgehalten und Angaben zur Nachprüfung gemacht.
    Persönliche Angaben, wie Name und Anschrift des Prüfers, gehören auch in das Prüfbuch. Sofern keine sicherheitsrelevanten Bedanken bestehen, erhält die Baumaschine ein Prüfsiegel mit dem Prüfdatum.
    Baumaschinen sind sehr komplex und die Bedienung ist nicht ungefährlich. Wir beraten Sie über die vorbeugenden UV-Prüfungen für Baumaschinen, sodass Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und beseitigt werden und die Unfallgefahren minimiert werden.

Prüfung von Leichtfüßigkeitsabscheide Anlage

  • Generalinspektion nach DIN 1999/ 4040 Teil 100
    Als Betreiber einer Abwasseranlage (Öl/Benzin- und Fettabscheider) leisten Sie einen großen Beitrag zum Schutz der Umwelt.
    Es ist notwendig in regelmäßigen Zeitabständen durch qualifiziertes Fachpersonal Wartungen durchzuführen, um die dauerhafte
    Funktionssicherheit Ihrer Anlage zu gewähren.
    Wir beraten Sie mit unserem Fachwissen, um sicherzugehen, dass Ihre Anlagen funktionssicher sind und dabei können Sie weiterhin zum Umweltschutz beitragen.

Prüfung von Kipp- und Absetzbehälter gemäß DGUV 114-010

  • Die BG-Regel 186 regelt die Sicherheitsmaßstäbe für den Bau, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern. In Absatz 6, ‚Prüfung’, wird explizit die Sachkunde gefordert:
    „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf,
    mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.“
    Der Prüfungsablauf sieht wie folgt aus:
    1. Alte und neue Container werden bemustert und geprüft
    2. Anschlagpunkte
    3. Abdeckungen, z.B. Deckel und Klappen
    4. Bewegliche Teile, z.B. Türen, Verschlüsse und Befestigungen
    5. Sicherung von Kipp- und Absetzbehältern
    6. Jeder Behälter bekommt ein Prüfbericht in Elektronischer- und Papierform und ein Prüfsiegel.